Lohnsteuerhilfevereine
Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) wurde mit Gültigkeit ab 01.01.2020 um den Kreis der Lohnsteuerhilfevereine als Verpflichtete erweitert. Zuständige Aufsichtsbehörde über die Lohnsteuerhilfevereine mit Sitz in Rheinland-Pfalz und deren Beratungsstellen ist das Landesamt für Steuern in Koblenz.
Durch die Aufnahme von Lohnsteuerhilfevereinen als Verpflichtete nach dem GwG, haben diese weitreichende Verpflichtungen zu erfüllen; auch dem Landesamt für Steuern treten neue Herausforderungen entgegen. Ziel ist es, die Einschleusung von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf und die Terrorfinanzierung zu verhindern und damit letztlich die organisierte Kriminalität zu bekämpfen.
Hintergrund Geldwäsche
Ziel von Geldwäsche
Geldwäsche hat das Ziel, illegal erlangte Vermögenswerte dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen. Dem Täter sollen im Ergebnis erklärbare und scheinbar legale Vermögenswerte zur Verfügung stehen, die keinen Rückschluss auf Straftaten zulassen.
Wie funktioniert Geldwäsche?
Geldwäsche ist keine einzelne Handlung, sondern vielmehr ein Prozess, der sich in drei Tatphasen unterteilen lässt.
Die erste Phase ist die Platzierungsphase. Hierbei wird das inkriminierte Geld erstmals in den legalen Wirtschaftskreislauf eingebracht. Dies erfolgt in den meisten Fällen durch die Einzahlung größerer Summen an Bargeld bei Kreditinstituten. Das Risiko, entdeckt zu werden, ist in dieser Phase besonders hoch.
Die zweite Phase ist die Verschleierungsphase. Sie ist komplex und zieht häufig internationale Finanztransaktionen mit sich. Hauptziel dieser Phase ist es, die illegal erworbenen Gelder von ihrer Quelle zu trennen, dadurch die Papierspur zu verdunkeln und jede Verbindung zu dem ursprünglichen Delikt abzubrechen. Während der meist grenzüberschreitenden Transaktionen bleiben die Gelder in Bewegung, um nicht entdeckt zu werden. Hierzu werden beispielsweise Schlupflöcher in den Rechtsvorschriften der jeweiligen Länder genutzt.
Die dritte und letzte Phase ist die Integrationsphase. Hier gelangt das Geld aus einer scheinbar legalen Quelle zurück zum Straftäter. Ziel ist es, das Geld mit dem Straftäter wieder zu vereinen, ohne dabei Aufmerksamkeit zu erregen und dem Geld den Anschein einer legalen Herkunft zu verleihen. Im Anschluss kann eine Reinvestition in den legalen Wirtschaftskreislauf beispielsweise über den Erwerb von Luxusgütern erfolgen.
Hintergrund Terrorfinanzierung
Terrorfinanzierung ist die Nutzung von Geldern oder Vermögenswerten, um terroristische Aktivitäten zu unterstützen oder durchzuführen.
Denkbar ist, dass Kriminelle auch Lohnsteuerhilfevereine und deren Beratungsstellen für ihre Zwecke benutzen. Es ist diesen in der Regel gar nicht bewusst, dass sie zur Geldwäsche oder Terrorfinanzierung missbraucht werden. Um dies zu verhindern, wurden Lohnsteuerhilfevereine in den Kreis der Verpflichteten nach dem GwG aufgenommen. Zur Beantwortung der dadurch aufkommenden Fragen werden Ihnen auf den folgenden Seiten weitreichende Informationen zur Verfügung gestellt.
- Geldwäschegesetz (GwG) für Lohnsteuerhilfevereine -
Auslegungs- und Anwendungshinweise
- Musterrisikoanalyse in Ecxel
- Fragebogen -
zur Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
- Erklärungen nach §§ 4a und 4b DVLStHV
- Ergänzungsbogen zur Erklärung nach §§ 4a und 4b DVLStHV -
Beratungsstelle in der privaten Wohnung/im privaten Eigenheim
- Ergänzungsbogen zur Erklärung nach §§ 4a und 4b DVLStHV -
ergänzend zur räumlichen, personellen und organisatorischen Verflechtung mit anderen Unternehmen
- Fragebogen -
zur Wahrnehmung der Aufgaben der/des Beratungsstellenleiters/in … in der zweiten Beratungsstelle