Mann mit Paketen und Laptop

Existenzgründer

Sie möchten sich selbstständig machen und/oder ein Unternehmen gründen?

Der Weg von der Geschäftsidee bis zur Unternehmensgründung hat viele Wegweiser. Nur wer sie beachtet und sich gründlich informiert, steuert sicher sein Ziel an. Allen Existenzgründern bieten die Finanzämter Hilfe an.

  • Existenzgründung RLP
    Existenzgründung braucht mehr als Genehmigungen - Gründerinitiative Rheinland-Pfalz
     
  • Gründen.rlp.de
    Gründerseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
     
  • ELSTER
    Ihr Online-Finanzamt
     
  • Finanzämter
    Übersicht der rheinland-pfälzischen Finanzämter
     
  • Steuerchatbot
    Unser virtueller Assistent beantwortet rund um die Uhr Ihre steuerlichen Fragen. Probieren Sie es einfach mal aus!

Die rheinland-pfälzischen Finanzämter bieten allen Existensgründern Hilfe an. Für die Bürgerinnen und Bürger haben die zuständigen Finanzämter eine entsprechende Hotline eingerichtet und sich häufig ergebene Fragen zu beantworten.

Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg02681 86 - 10865
Finanzamt Bad Kreuznach0671 700 - 11410
Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler02641 382 - 12865
Finanzamt Bingen-Alzey06721 706 - 14260
Finanzamt Bitburg-Prüm06561 603 15149 (Bitburg)
06561 603 15253 (Prüm)
Finanzamt Idar-Oberstein06781 68 - 18390
Finanzamt Kaiserslautern0631 3676 - 19742
Finanzamt Koblenz0261 4931 - 20732
Finanzamt Kusel-Landstuhl06381 9967 - 21431
Finanzamt Landau06341 913 - 22192
Finanzamt Ludwigshafen0621 5614 - 23865
Finanzamt Mainz06131 552 - 25865
Finanzamt Mayen02651 7026 - 26865
Finanzamt Montabaur-Diez02602 121 - 27690
Finanzamt Neustadt06321 930 - 28493
Finanzamt Neuwied02631 910 - 29321
02631 910 - 29170
02631 910 - 29306
Finanzamt Pirmasens06331 711 - 30865
Finanzamt Simmern-Zell06761 855 - 32690
06761 855 - 32394
Finanzamt Speyer-Germersheim06232 6017 - 33865
Finanzamt Trier0651 9360 - 34444
Finanzamt Wittlich06571 9536 - 13070
06571 9536 - 13070
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden06241 3046 - 35540

 

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Ab dem 01.01.2021 muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung oder Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit elektronisch übermittelt werden. Die Zuteilung der Steuernummer und eine umsatzsteuerliche Erfassung beim Finanzamt können grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn Sie den ausgefüllten Fragebogen elektronisch übermittelt und die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben.

Am einfachsten können Sie dies im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de erledigen.

Sofern Sie dort bereits ein Benutzerkonto haben, können Sie dieses nutzen. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, empfehlen wir Ihnen, sich unter www.elster.de zu registrieren. Die Registrierung unter ELSTER kann einige Tage dauern. Eine Registrierung benötigen Sie spätestens für die elektronische Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und Jahressteuererklärungen.

Folgende Fragebögen zur steuerlichen Erfassung stehen für Unternehmensgründungen im Dienstleistungsportal nach Registrierung zur Verfügung:

  • Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)
  • Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft
  • Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
  • Gründung eines Vereins
  • Körperschaft nach ausländischem Recht

Nur für die Gründung eines Vereins kann der Fragebogen weiterhin auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck in Papierform abgegeben werden.

Für Fragen rund um das Thema Existenzgründung und Steuern stehen zudem die Ansprechpartner für Existenzgründer und Existenzgründerinnen in den Finanzämtern und die landesweite Info-Hotline der Finanzämter (Tel 0261 20 179 - 279) zur Verfügung.

Weitere Fragebögen zur steuerlichen Erfassung