Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) vom 04.03.2024
Gemäß § 1 Abs. 2 BITV RP in Verbindung mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission der Europäischen Union vom 11.10.2018 (L256/105) wird zur Barrierefreiheit Folgendes erklärt:
Das
Landesamt für Steuern
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17
56073 Koblenz
ist bemüht, seinen Webseitenauftritt im Einklang mit der BITV barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit
Diese Webseite ist derzeit nur teilweise mit der Barrierefreiheit vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Sie verfügt nicht über eine Version in leichter Sprache.
- Sie verfügt nicht über eine Version in Gebärdensprache.
Das Abwägungsverfahren nach § 4 BITV RP und Artikel 5 Abs. 2 der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 wurde durchgeführt. Die Abwägung hat ergeben, dass ein Nachpflegen der Funktionen bei der aktuell bestehenden Webseite unwirtschaftlich ist, weil hohe Kosten hierfür entstehen würden.
Feedback/Kontaktangaben
Feedback zur Barrierefreiheit dieser Webseite geben Sie bitte an folgende Stelle:
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz
Referat Z 14
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19
56060 Koblenz
Tel.: 0261 4932-36897
E-Mail: webmaster[at]lfst.fin-rlp.de
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 04.03.2024 erstellt.
Durchsetzungsverfahren
Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 165342
Fax: 06131 16175342
E-Mail: lb[at]msagd.rlp.de