Der digitale Gewerbesteuerbescheid für Kommunen
Mitteilungen über den Gewerbesteuermessbetrag werden sowohl elektronisch zum Datenabruf über ELSTER-Transfer bereitgestellt als auch weiterhin in Papierform (Altverfahren) übermittelt.
Ab Mitte 2025 wird ein Neuverfahren sowohl für Zerlegungsbescheide (Teil 1) als auch für Gewerbesteuermessbetragsmitteilungen (Teil 2) eingeführt.
Nähere Informationen zu den geplanten Änderungen in 2025 sowie der Möglichkeit, als Kommunalverwaltung den digitalen Gewerbesteuerbescheid einzuführen, finden sich im folgenden Flyer.