Steuerliche Katastrophenhilfe
Um das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger bei der Hilfe für Betroffene bei Naturkatastrophen auch steuerlich zu fördern und zu unterstützen, werden Sonderregelungen getroffen.
Hier finden Sie wichtige Informationen zu den steuerlichen Sonderregelungen, u. a. zu den Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen.
- Rundverfügung des Landesamts für Steuern Rheinland-Pfalz (Stand: 02.07.2024) – „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden in Zusammenhang mit dem Hochwasser im Mai dieses Jahres“.