Bei der Regelung eines Erbfalles ist viel zu beachten. Und auch bei einer Schenkung kann viel zu beachten sein. Ob Sie sich aufgrund eines Erbfalles oder einer Schenkung bei Ihrem Finanzamt melden müssen und was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie hier.
Im Wege der Organleihe ist das Finanzamt Kusel-Landstuhl ab 01.01.2015 nicht nur für die Erbschaft- und Schenkungsteuer des Landes Rheinland-Pfalz, sondern auch des Saarlandes zuständig. Das Ziel ist eine langfristige Kooperation auf der Grundlage des § 17 Abs. 4 des Finanzverwaltungsgesetzes.
Vordrucke Grundbesitzbewertung | Bezeichnung | Anleitung/Merkblatt |
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Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG | BBW1 | |
Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung | BBW2 | Anleitung |
Einlageblatt zur Anlage Grundstück | BBW2a | |
Gebäudestandard Wohnen | BBW2b | |
Gebäudestandard Nichtwohnen | BBW2c | |
Gebäudestandard - Ausnahmefälle | BBW2d | |
Anlage Land- und Forstwirtschaft | BBW20 | Anleitung |