Vereine
Welche steuerlichen Rahmenbedingungen gelten für gemeinnützige Organisationen? Im Ehrenamt stellt sich immer wieder die Frage nach der Finanzierung und steuerrechtlichen Behandlung von Vereinen und anderen Organisationen des freiwilligen Engagements.
Die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz bietet hier allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich in Vereinen engagieren, Hilfestellung.
- Steuertipp: Gemeinnützige Vereine
Die steuergesetzlichen Rahmenbedingungen des Ehrenamts auf Grundlage der aktuellen Rechtslage werden in der Broschüre "Steuertipp – Gemeinnützige Vereine" des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz dargestellt.
- Leitfaden
„Mein ELSTER für Vereine“ der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
- ELSTER
Ihr Online Finanzamt
- Finanzamtsuche
Übersicht der rheinland-pfälzischen Finanzämter
Vereine, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, sind verpflichtet, die Körperschaftsteuererklärung auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln.
Für die elektronische Übermittlung steht Ihnen als Vereinsvertreter Mein ELSTER zur Verfügung. Mithilfe dieses Online-Finanzamts können Sie die Steuererklärung für Ihren Verein kostenlos und ohne Zusatzprogramme erstellen und an das Finanzamt übermitteln. Hierzu soll Ihnen der Leitfaden „Mein ELSTER für Vereine“ der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen einen Überblick über die einzelnen Schritte von der Registrierung in Mein ELSTER bis zur fertigen Körperschaftsteuererklärung bieten.
Abweichend zu den Ausführungen im Leitfaden stehen Ihnen bei Problemen mit der Bedienung in Mein ELSTER das für den Verein örtlich zuständige Finanzamt zur Verfügung. Außerdem werden in der Broschüre des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz „Steuertipp – Gemeinnützige Vereine“ alle wichtigen steuerrechtlichen Fragen von gemeinnützigen Vereinen beantwortet.
Sonstige Vordrucke
- Anlage zur Gemeinnützigkeitserklärung (PDF ausfüllbar) / (PDF nicht ausfüllbar)
Vereinfachte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben bei rechtsfähigen bzw. nicht rechtsfähigen Körperschaften (insbes. Vereinen) - Zuwendungsbestätigungen
Bundeseinheitliche Vordrucke können Sie sich kostenfrei im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.