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Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, inklusive Wirtschaftsgebäude und verpachtete Ländereien

Für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, inklusive Wirtschaftsgebäude und verpachtete Ländereien wurde Ihnen ein gesondertes Informationsschreiben im August 2022 zugeschickt.

Die dem Informationsschreiben beigefügte Ausfüllhilfe (Datenstammblatt) enthält Angaben zum Stichtag 1. Januar 2022, wie:

  • Aktenzeichen,
  • Gemeinde,
  • Gemarkung,
  • Flurstückskennzeichen,
  • amtliche Fläche,
  • Art der Nutzung nach gesetzlicher Klassifizierung, 1
  • Ertragsmesszahlen.  

Folgende Daten zum land- und forstwirtschaftlichem Vermögen müssen unter anderem von Ihnen als Eigentümerin oder Eigentümer selbst ermittelt werden:

  • Bruttogrundfläche der Wirtschaftsgebäude
  • Tierbestände
  • Durchflussmenge in l/s (Teichwirtschaft)
  • Angaben zu Grundsteuerbefreiungen (gesondertes Formular in ELSTER)

Sollten Sie dieses Schreiben bis Ende August 2022 nicht erhalten haben, so können Sie es bei der Bewertungsstelle des für Sie zuständigen Finanzamts (Finanzamt in dessen Zuständigkeitsbereich Ihr Grundstück liegt) anfordern.

„Aktuelle Fragen und Antworten rund um die Feststellungserklärung für land- und forstwirtschaftliche Vermögen finden Sie in den FAQs „Besonderheiten für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und Betriebe“

Downloads:

  • Liste der durchschnittlichen Ertragsmesszahl (EMZ), sortiert nach den rheinland-pfälzischen Gemarkungen im Excel-Format oder als pdf-Datei.
  • Liste der Zuordnung der Gemarkungen zu den Wuchsgebieten im Excel-Format oder als pdf-Datei.
     

1 Die zu bewertenden Flächen sind den gesetzlich vorgegebenen Nutzungen, Nutzungsteilen sowie Nutzungsarten (§ 234 Abs. 1 Bewertungsgesetz -BewG-) nach den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen am 1. Januar 2022 zuzuordnen (= gesetzliche Klassifizierung). In Rheinland-Pfalz wird die gesetzliche Klassifizierung im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) unter der Objektart AX_Bewertung geführt. Diese Klassifizierung ist grundsätzlich für die Bewertung maßgebend, soweit diese noch den tatsächlichen Verhältnissen am 1. Januar 2022 entspricht.