Haustür

Unser Service für Sie

Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken

Das Informationsschreiben wurde Ihnen in der Zeit von Mai bis Ende Juli 2022 zugeschickt.

Die dem Informationsschreiben beigefügte Ausfüllhilfe (Datenstammblatt) enthält Angaben zum Stichtag 1. Januar 2022, wie z. B.:

  • Aktenzeichen
  • Flurstückskennzeichen
  • Lagebezeichnung
  • amtliche Fläche
  • Bodenrichtwert

Folgende Daten müssen von Ihnen als Eigentümerin und Eigentümer unter anderem selbst ermitteln werden:

  • Wohn-/Nutzfläche (z.B. in Bauunterlagen zu finden)
  • Anzahl der Wohnungen
  • Anzahl der Garagen/Tiefgaragenstellplätze
  • Baujahr

Sollten Sie dieses Schreiben bis Ende Juli 2022 nicht erhalten haben, so können Sie es bei der Bewertungsstelle des für Sie zuständigen Finanzamts (Finanzamt in dessen Zuständigkeitsbereich Ihr Grundstück liegt) anfordern.