Die neuen Grundsteuermess- und Grundsteuerwertbescheide

Wie sehen die neuen Bescheide aus und wie geht es weiter?
Die Grundsteuer wird in Rheinland-Pfalz wie bisher auch in drei Schritten ermittelt:

Anhand des folgenden Musterfalls finden Sie hier Erläuterungen zum Ablauf des Verfahrens und zu den neuen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheiden:
Die Ehegatten Max und Erika Mustermann sind Eigentümer eines Einfamilienhauses.
Die Angaben aus dem Datenstammblatt, das ihnen im Zeitraum vom Mai bis August 2022 von ihrem Finanzamt als Ausfüllhilfe gesendet wurde, haben sie überprüft und in die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes übernommen.
Hiernach beträgt die amtliche Fläche (Grundstücksgröße) 538 m² und der Bodenrichtwert für baureifes Land 220 € pro m². Nach Angaben der Ehegatten wurde das Gebäude mit einer Garage in 2005 errichtet (Baujahr 2005). Die Wohnfläche beträgt 130 m².

Die Angaben der Ehegatten sind im Muster des Grundsteuerwertbescheids gelb hinterlegt.

1. Feststellung des Grundsteuerwerts durch das Finanzamt
Auf Grundlage der eingereichten Feststellungserklärung (Steuererklärung) ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Grundbesitzes erhält hierüber einen Bescheid über den Grundsteuerwert - Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022.
Dieser enthält keine Zahlungsaufforderung!
Muster eines Grundsteuerwertbescheides am Beispiel eines Einfamilienhauses, Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022

2. Festsetzung des Grundsteuermessbetrags durch das Finanzamt
Der Grundsteuerwert wird vom Finanzamt mit der gesetzlich festgelegten Grundsteuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Grundbesitzes erhält hierüber einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag - Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025.
Dieser enthält ebenfalls keine Zahlungsaufforderung!
Muster eines Grundsteuermessbescheides am Beispiel eines Einfamilienhauses, Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025

3. Festsetzung der Grundsteuer durch die Kommune
Die Kommune multipliziert den vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbetrag mit dem einschlägigen Hebesatz der Stadt oder Gemeinde und setzt die Grundsteuer fest. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Grundbesitzes erhält einen Grundsteuerbescheid.
Erst dieser Bescheid enthält eine Zahlungsaufforderung!
Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Erläuterung des Bewertungsverfahrens