
Mitteilungen über den Gewerbesteuermessbetrag werden sowohl elektronisch zum Datenabruf über ELSTER-Transfer bereitgestellt als auch weiterhin in Papierform (Altverfahren) übermittelt.
Ab Mitte 2025 wird ein Neuverfahren sowohl für Zerlegungsbescheide (Teil 1) als auch für Gewerbesteuermessbetragsmitteilungen (Teil 2) eingeführt.
Nähere Informationen zu den geplanten Änderungen in 2025 sowie der Möglichkeit, als Kommunalverwaltung den digitalen Gewerbesteuerbescheid einzuführen, finden sich im folgenden Flyer.
Warum haben sich die Grundsteuermessbeträge für Nichtwohngrundstücke im Vergleich zu Wohngrundstücken unterschiedlich entwickelt?
Die Mitteilungsverordnung (kurz MV) nach § 93a der Abgabenordnung verpflichtet Behörden und andere öffentliche Stellen (Kontroll-)Mitteilungen ohne Ersuchen an die Finanzbehörden zu übermitteln. Ziel ist die Sicherung der Besteuerung. Hier finden Sie unter anderem Hinweise zur Anwendung der Verordnung sowie ihrer technischen Umsetzung.