Hinweise zur elektronischen Kommunikation

Zur Kontaktaufnahme mit ihrem Finanzamt empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich die Datenübermittlung mit ELSTER zu nutzen. Unter www.elster.de (Mein ELSTER) stehen Ihnen hierzu bereits mehrere Formulare zur Verfügung.

Aktuell können folgende Mitteilungen an das Finanzamt über "Mein ELSTER" elektronisch übermittelt werden:

Nutzen Sie bitte diese einfache und sichere Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit Ihrem Finanzamt!

Das Online-Angebot bei "Mein ELSTER" wird laufend ausgebaut. So ist in der Zukunft vorgesehen, dass Sie über dieses Portal z. B. auch den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung oder auf Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale übersenden können. Vorerst ist insoweit noch eine Übersendung in Papierform notwendig.

Kontaktaufnahme über E-Mail

Soweit die Übermittlungsmöglichkeit bestimmter Anträge und Nachrichten oder von Anhängen über das Online-Portal "Mein ELSTER" aktuell noch nicht eröffnet ist, nutzen Sie bitte den herkömmlichen Versandweg per Post.

Die Kommunikation über E-Mail ist im Hinblick auf Datensicherheit risikobehaftet.
Die rheinland-pfälzischen Finanzämter können lediglich unverschlüsselte E-Mails annehmen. Elektronisch signierte oder verschlüsselte elektronische Dokumente können aus Sicherheitsgründen nicht bearbeitet werden, ebenso ENDE-zu-ENDE-verschlüsselte E-Mails.

Wenn Sie an das Finanzamt eine Nachricht per E-Mail senden möchten, dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

  • Den Finanzämtern können Sie E-Mails in den Formaten Nur Text, HTML sowie Rich TEXT und Anhänge in den gängigen Formaten Microsoft Office (z. B. *.doc/docx), Rich Text Format (*.rtf) und PDF (*.pdf) übermitteln. Anhänge mit anderen Dateiformaten können nicht bearbeitet werden.

Die Anhänge können auch in komprimierter Form (z. B. ZIP-Format) übersandt werden.

Eine E-Mail kann nur bis zur maximalen Gesamtgröße von 15 MB empfangen werden.
Sog. "E-Mail Einschreiben" oder Übermittlungsverfahren (wie z. B. E-Postbrief und DATEV) können von den Finanzämtern aus sicherheitstechnischen Gründen nicht weiter bearbeitet werden! Insbesondere erfolgt kein Abruf von Dateien über angegebene Links oder Makros.
Übersenden Sie ein Dokument (Datei) stets als einfachen Anhang zur E-Mail.

  • Ausführbare Anlagen werden aus sicherheitstechnischen Gründen nicht zugestellt.
  • E-Mails, die nicht den Vorgaben der Informationssicherheit entsprechen, können zurückgewiesen werden oder gegebenenfalls nur im Text-Format  und/oder ohne Anhang zugestellt werden.
  • Wegen der grundsätzlichen Unsicherheiten im E-Mail-Verkehr kann nicht gewährleistet werden, dass eine versandte E-Mail den Adressaten erreicht.
  • Nicht zulässig per E-Mail ist die Übersendung von Anträgen, Erklärungen und anderen Schriftstücken, wenn eine eigenhändige Unterschrift vom Gesetz vorgesehen ist. Dies ist z. B. der Fall bei Steuererklärungen, Lohnsteuer-Ermäßigungsanträgen, Abtretungsanzeigen oder wenn absolute Sicherheit über den Einsender bestehen muss (z. B. bei der Mitteilung einer Bankverbindung für Erstattungszwecke, der Erteilung einer Einzugsermächtigung oder der Befreiung vom Steuergeheimnis).

Steuererklärungen können Sie jedoch zu einem großen Teil schon über das ELSTER-Verfahren einreichen. Bitte beachten Sie in diesem Fall die dort genannten Hinweise.

Bei steuerlichen Fragen allgemeiner Art sollten Sie sich an unsere Info-Hotline wenden. Diese steht Ihnen

Mo, Di & Do08:00 - 17:00 Uhr
Mi08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr
Fr08:00 - 13:00 Uhr

unter der Rufnummer 0261/20179279 zur Verfügung.

Selbstverständlich können Sie sich aber auch an Ihr Finanzamt wenden. Ihr Finanzamt wird bemüht sein, Ihnen die erforderlichen Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten zu erteilen. Es darf Ihnen jedoch keine Beratung über den steuerlich besten Weg zu einem bestimmten Ziel geben oder Sie über alle gesetzlichen Möglichkeiten und Mittel aufklären. Diese Aufgabe ist den beratenden Berufen (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte usw.) gesetzlich vorbehalten, insbesondere, wenn es um die künftige Gestaltung eines Sachverhaltes geht.

Datensicherheit und Verschlüsselung

E-Mails ähneln den Postkarten der Briefpost. Auch Unbefugte können Sie gegebenenfalls lesen. Ob Sie dem Finanzamt per E-Mail schreiben, liegt allein bei Ihnen.

Ihr Finanzamt kann Ihnen jedoch nur bei sehr allgemeinen Fragen per E-Mail antworten.
Wenn Sie die Antworten des Finanzamtes auf Ihre E-Mail-Anfragen generell per E-Mail erhalten möchten - auch wenn es um die Klärung persönlicher Sachverhalte geht - ist es erforderlich, dass Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis hierzu erklären. Bitte beachten Sie hierbei, dass ein Verzicht auf die Verschlüsselung elektronisch übermittelter Daten nur für die Sie persönlich betreffenden Daten gilt. Betreffen Anfragen mehrere Personen (z. B. Ehegatten bei Zusammenveranlagung, Gesamtschuldner, Gesellschafter bei Personengesellschaften), muss der Verzicht auf die Verschlüsselung von allen Betroffenen vorliegen. Bei Kapitalgesellschaften genügt die Verzichtserklärung der/des gesetzlichen Vertreter(s).

Entsprechende Vordrucke finden Sie unter folgenden Links:

    E-Mail-Verkehr mit dem Finanzamt (Innendienst)
    E-Mail-Verkehr mit dem Finanzamt (Außendienst)

Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck bitte per Post an das Finanzamt.

Ihre E-Mail kann nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Namen, Ihre Steuernummer und Anschrift vollständig angeben. Die zusätzliche Angabe Ihrer Telefonnummer erleichtert dem Finanzamt die Beantwortung Ihrer E-Mail-Anfrage.