Neue Grundsteuerbescheide der Gemeinden ab 2025

Ab 2025 erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Grundsteuerbescheide auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte. Diese Bescheide werden von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet.

Wie geht es weiter?

Die in diesem Bescheid ausgewiesene Grundsteuer ist an die zuständige Stadt bzw. Gemeinde zu zahlen.

Haben Sie Rückfragen oder Einwände, unterscheiden Sie bitte wie folgt:

  1. Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerbescheid, also insbesondere zu Zahlung sowie Erlass der Grundsteuer oder zum Hebesatz, wenden Sie sich bitte über die auf dem Grundsteuerbescheid angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.
  2. Bei Fragen oder Einwänden zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags (z. B. zum Steuerschuldner), wenden Sie sich bitte schriftlich an das für Ihr Grundstück zuständige Lagefinanzamt. Die Kontaktdaten finden Sie auf den beiden zuvor genannten Bescheiden.

Was passiert mit laufenden Einspruchsverfahren?

Sollten Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder den Grundsteuermessbetrag eingelegt haben, wird dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen. Die Grundsteuer ist dennoch fristgerecht an die Gemeinde zu zahlen.