Unterschiedliche Modelle in den Bundesländern
Die Bundesländer haben die Möglichkeit, vom Bundesrecht abweichende Regelungen zu treffen (Länderöffnungsklausel).
Rheinland-Pfalz hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht und wendet das Bundesrecht an.
Da viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz nicht selbst in Rheinland-Pfalz wohnen – und umgekehrt Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer in anderen Bundesländern Grundbesitz haben, ist es wichtig, die verschiedenen gesetzlichen Regelungen zu beachten.
Die folgende Seite bietet weitere Informationen und führt Sie auf die Grundsteuer-Informationsseiten des jeweiligen Bundeslandes: www.grundsteuerreform.de