Information zur Verarbeitung Ihrer Beschäftigtendaten
Im Folgenden erhalten Sie Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, welche für das Personalverwaltungsverfahren beim Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz und den rheinland-pfälzischen Finanzämtern erforderlich sind. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Informationspflichten gem. Art. 12 bis 14 der EU-DSGVO erfüllt werden sowie Ihre personenbezogenen Daten entsprechend den Regelungen der EU-DSGVO geschützt werden. Weiterhin basieren diese Informationen auf dem Landedatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Die gesetzliche Ermächtigung ergibt sich aus Art. 88 Abs. 1 EU-DSGVO i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) i. V. m. § 1 Abs. 1 LDSG. Die nationalen Gesetze dienen der Ergänzung der EU-DSGVO und schränken weder die Rechte der betroffenen Person, noch die Pflichten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen im Sinne der EU- DSGVO zu handeln ein. Außerdem erhalten Sie Informationen über die Ihnen nach der EU-DSGVO zustehenden Rechte in Fragen des Datenschutzes und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
Ansprechpartner:
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Landesamt für Steuern
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17
56073 Koblenz
Telefon: 0261/4932 0
E-Mail: Poststelle@lfst.fin-rlp.de
Datenschutzbeauftragter des Landesamtes für Steuern:
Datenschutzbeauftragter Landesamt für Steuern
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17
56073 Koblenz
Telefon: 0261/4932 36838
Die Datenschutzbeauftragen der einzelnen Dienststellen entnehmen Sie bitte den Ansprechpartnern auf der entsprechenden Internetseite der Finanzämter. Die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit dem Personalverwaltungsverfahren Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten gehören insbesondere Ihre Stammdaten (z.B. Vorname, Nachname, Namenszusätze, Staatsangehörigkeit und Personalnummer), Kontaktdaten (z.B. private Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse), die bei der Nutzung der IT-Systeme anfallenden Protokolldaten sowie weitere Daten aus dem Dienst- /Beschäftigungsverhältnisses (z.B. Zeiterfassungsdaten, Urlaubszeiten, Arbeitsunfähigkeitszeiten, Sozialdaten, polizeiliches Führungszeugnis, beruflicher Werdegang, tätigkeitsbezogene Leistungsdaten), Bankverbindung, Gehaltsdaten, Steueridentifikationsnummer und bei Beschäftigungsverhältnissen außerdem Sozialversicherungsnummer,
Rentenversicherungsnummer, Krankenversicherungsnummer. Hierunter können auch besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten (z.B. amtsärztliche Untersuchung) fallen. Ihre personenbezogenen Daten werden in aller Regel direkt bei Ihnen im Rahmen des Einstellungsprozesses oder während des Beschäftigungsverhältnisses erhoben. In bestimmten Konstellationen werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften Ihre personenbezogenen Daten auch bei anderen Stellen erhoben (z.B. anlassbezogene Anforderung einer amtsärztlichen Untersuchung).
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen der EU- DSGVO, des BDSG, des LDSG sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Die Datenverarbeitung dient vorrangig der Begründung, Durchführung und Beendigung des Dienst-/Beschäftigungsverhältnisses. Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b EU- DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 1 BDSG bzw. § 20 Abs. 1 LDSG. Daneben können Kollektivvereinbarungen (Dienstvereinbarungen, tarifliche Regelungen) gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b EU-DSGVO i. V. m. Art. 88 Abs. 1 EU-DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 4 BDSG bzw. § 20 Abs. 1 LDSG als datenschutzrechtliche Erlaubnisvorschrift herangezogen werden.
Ihre Daten verarbeiten wir auch, um unsere gesetzlichen Pflichten als Dienstherr/Arbeitgeber erfüllen zu können. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c EU-DSGVO i. V. m. § 26 BDSG bzw. § 20 LDSG.
Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten) gem. Art. 9 Abs. 1 EU-DSGVO verarbeitet werden, dient dies im Rahmen des Dienst-/Arbeitsverhältnisses der Ausübung von Rechten oder der Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen aus dem Dienst- /Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit, und dem Sozialschutz (z.B. Erfassung der Schwerbehinderung wegen Zusatzurlaub und Ermittlung der Schwerbehindertenabgabe). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 9 Abs 2 Buchst. b EU-DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 3 BDSG bzw. § 20 Abs. 3 LDSG.
Zudem kann die Verarbeitung von Gesundheitsdaten für die Beurteilung Ihrer Dienst- /Arbeitsfähigkeit gem. Art. 9 Abs 2 Buchst. h EU-DSGVO i. V. m. § 22 Abs. 1 Buchst. b BDSG erforderlich sein.
Daneben kann die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten auf einer Einwilligung nach Art. 9 Abs 2 Buchst. a EU-DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 2 BDSG beruhen (z.B. betriebliches Gesundheitsmanagement).
Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie zuvor darüber informieren. Weiterverarbeitung personenbezogener Daten Innerhalb der Finanzverwaltung erhalten nur die Personen und Stellen Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten – in dem für das jeweilige Verfahren erforderlichen Umfang – benötigen, dies sind:
- Ministerium der Finanzen
- Landesamt für Finanzen
- Hochschule für Finanzen und Landesfinanzschule
- Finanzamt, an dem Sie Ihren Dienst leisten
- Personalvertretung
- Gleichstellungsbeauftragte
- Schwerbehindertenvertreter
- Personalgruppe Landesamt für Steuern
- Personalhauptaktenstelle
- Mitglieder des Auswahlverfahrens bei Stellenbesetzungsverfahren
Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten an sonstige Dritte weiterleiten, werden wir Sie zuvor darüber informieren.
Dauer der Speicherung
Wir löschen oder sperren Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Nach Beendigung des Dienst-/Beschäftigungsverhältnisses werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert, solange wir dazu gesetzlich verpflichtet sind (Art. 88 EU-DSGVO i. V. m. § 20 Abs. 6 LDSG i. V. m. § 96 Landesbeamtengesetz (LBG)).
Eine Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt in diesen Fällen, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft. Die Personalakten werden von uns grundsätzlich fünf Jahre nach Beendigung des Dienst-/Beschäftigungsverhältnisses gelöscht.
Außerdem kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfristen).
Rechte der von der Datenverarbeitung betroffenen Person
Nach der EU-DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 EU-DSGVO)
Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In dem Antrag sollte möglichst detailliert angegeben werden, über welche Art von personenbezogenen Daten Sie Auskunft verlangen. Da uns möglicherweise eine Vielzahl Ihrer personenbezogenen Daten vorliegen, würde eine Konkretisierung die Beantwortung Ihres Auskunftsantrags wesentlich erleichtern. - Recht auf Berichtigung (Art. 16 EU-DSGVO)
Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen. - Recht auf Löschung (Art. 17 EU-DSGVO)
Sie können unter den in Art. 17 EU-DSGVO genannten Voraussetzungen, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der dort genannten Gründe zutrifft. Das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten besteht nicht, soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke nach Art. 17 Abs. 3 EU- DSGVO (z.B. zur Durchführung Ihres Dienst-/Beschäftigungsverhältnisses) erforderlich ist. - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 EU-DSGVO)
Es besteht unter den in Art. 18 EU-DSGVO genannten Voraussetzungen die Möglichkeit eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen. Wurde die Verarbeitung nach Art. 18 Abs. 1 EU-DSGVO eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten nur unter den Voraussetzungen des Art. 18 Abs. 2 EU-DSGVO (z.B. zur Durchführung Ihres Dienst-/Beschäftigungsverhältnisses) verarbeitet werden. Wurde die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird (Art. 18 Abs. 3 EU-DSGVO). - Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO)
Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass dieser Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an andere Verantwortliche weiterzuleiten hat. - Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 EU-DSGVO)
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an die Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: 06131 – 208 2449
Telefax: 06131 – 208 2497
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
Internet: www.datenschutz.rlp.de/de/startseite/
Bei der Inanspruchnahme der vorstehenden Rechte werden die oben angeführten gesetzlichen Voraussetzungen geprüft.
Verpflichtung der Bediensteten und Beschäftigten zur Bereitstellung von personenbezogenen Daten.
Im Rahmen Ihres Dienst-/Beschäftigungsverhältnisses müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Dienst- /Beschäftigungsverhältnisses und der Erfüllung der damit verbundenen gesetzlichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten
werden wir nicht in der Lage sein, das Dienst-/Beschäftigungsverhältnis mit Ihnen durchzuführen.